JURISTISCHES SPEZIALGEBIET

Internationale Kindesentführung

Spezialisierte Rechtsberatung bei der Anwendung des Haager Übereinkommens von 1980 und dem Schutz der Rechte von Kindern und Familien.

Wir betreuen internationale Mandanten. Wir vertreten Mandanten in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen und in internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Brasilien. Die Beratung ist auf Deutsch, Portugiesisch, Englisch, Italienisch und Spanisch möglich.

Was ist internationale Kindesentführung

Eine internationale Kindesentführung liegt vor, wenn ein Kind ohne Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils oder Vormunds aus dem Land seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts verbracht wird oder wenn es nach einer genehmigten Reise widerrechtlich in einem anderen Land zurückgehalten wird.

Es ist wichtig klarzustellen, dass der Begriff "Entführung" in diesem zivilrechtlichen Kontext keine strafrechtliche Bedeutung hat. Es handelt sich um eine Verletzung des Sorgerechts, die in der Regel von einem Elternteil des Kindes in einem zerrütteten familiären Umfeld begangen wird.

Das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, dem Brasilien im Jahr 2000 beigetreten ist, legt internationale Kooperationsmechanismen fest, um die sofortige Rückführung von Kindern zu erwirken, die widerrechtlich aus dem Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts verbracht oder dort zurückgehalten wurden.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung in ein anderes Land gebracht wurde oder gebracht werden könnte, suchen Sie sofort spezialisierten rechtlichen Rat. Schnelles Handeln ist in diesen Fällen von entscheidender Bedeutung.

Juristische Definition

Die widerrechtliche Verbringung oder Zurückhaltung eines Kindes unter Verletzung des Sorgerechts, meist durch einen Elternteil.

Haager Übereinkommen

Ein von 104 Ländern unterzeichneter internationaler Vertrag zur Zusammenarbeit bei internationalen Kindesentführungen.

Grundprinzip

Sofortige Rückführung des Kindes in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, sofern keine Ausnahmen vorliegen.

Brasilien und das Übereinkommen

Brasilien ist seit 2000 Vertragsstaat (Dekret 3.413/2000), die zuständige Zentralbehörde ist das DRCI.

Besorgniserregende Statistiken

Die Zahlen zur internationalen Kindesentführung zeigen das Ausmaß des Problems und die Notwendigkeit einer spezialisierten rechtlichen Vertretung.

+ 80 Länder

Geschätzte Zahl der Länder, in denen internationale Kindesentführung routinemäßig vorkommt.

+ 88% Fälle

Zunahme der Fälle von Kindesentführung weltweit in den letzten 10 Jahren.

7 von 10 Fällen

Durchschnittliche Häufigkeit, bei der die Mutter für die Entführung und das Zurückhalten des Kindes verantwortlich ist.

Jahresende

Der häufigste Zeitraum für internationale Kindesentführungen, insbesondere während Urlaubsreisen.

Wie das Verfahren abläuft

Verstehen Sie den Ablauf eines Rückführungsverfahrens bei internationaler Kindesentführung auf Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980.

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1. Erstantrag

Das Verfahren beginnt, wenn der zurückgelassene Elternteil die Zentralbehörde seines Landes kontaktiert, um die Rückführung des Kindes zu beantragen. In Brasilien ist die Zentralbehörde das DRCI (Ministerium für Justiz).

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2. Internationale Zusammenarbeit

Die Zentralbehörde des Heimatlandes kontaktiert die Zentralbehörde des Landes, in dem sich das Kind befindet, und übermittelt die erforderlichen Unterlagen.

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3. Gerichtsverfahren

In Brasilien leitet die Zentralbehörde den Fall nach einer Vorprüfung an die Generalstaatsanwaltschaft (AGU) weiter, die Klage auf Rückführung vor der Bundesjustiz erhebt. Es beginnt ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Rückführung.

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4. Gerichtliche Entscheidung

Der Richter prüft, ob eine widerrechtliche Verbringung vorliegt, ob das Übereinkommen anwendbar ist und ob Ausnahmeregelungen greifen, die eine Rückführung ausschließen. Die Entscheidung soll in kürzester Frist ergehen.

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5. Vollstreckung der Entscheidung

Wird die Rückführung angeordnet, wird ein Zeitplan für die Rückkehr des Kindes festgelegt, vorzugsweise unter psychologischer Begleitung. Das Verfahren regelt nur die physische Rückkehr, nicht das Sorgerecht selbst.

Präzedenzfälle

Lernen Sie einige reale Fälle von internationaler Kindesentführung kennen, die eine große Tragweite hatten, sowie deren rechtlichen Ausgang.

Fall Brasilien-USA (2009)

Sean Goldman wurde von seiner brasilianischen Mutter im Alter von 4 Jahren nach Brasilien gebracht. Nach dem Tod der Mutter kämpfte der amerikanische Vater 5 Jahre lang um das Sorgerecht. Der Fall erlangte internationale Bekanntheit und endete 2009 mit der Rückkehr des Kindes in die USA.

Rückkehr in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts

Fall Brasilien-Italien (2018)

Ein 8-jähriger Junge wurde von seiner brasilianischen Mutter ohne Zustimmung des italienischen Vaters nach Brasilien gebracht. Nach einem auf dem Haager Übereinkommen basierenden Verfahren ordnete die brasilianische Bundesjustiz die Rückführung nach Italien an.

Rückkehr in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts

Fall Brasilien-Portugal (2020)

Zwei Kinder wurden vom Vater getrennt und von der Mutter ohne Zustimmung des portugiesischen Vaters nach Brasilien gebracht. Nach eingehender Prüfung stellte die brasilianische Justiz fest, dass sich die Kinder bereits gut in Brasilien eingelebt hatten und eine Rückkehr psychische Schäden verursachen würde.

Verbleib in Brasilien

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Haager Übereinkommen von 1980 und Fällen internationaler Kindesentführung in Verbindung mit Brasilien.

Benötigen Sie Unterstützung bei einer internationalen Kindesentführung?

Wenn Sie von einem Entführungsfall betroffen sind oder diesen befürchten, vertrauen Sie auf unsere Expertise. Wir sind auf das Haager Übereinkommen spezialisiert und erfahren in komplexen grenzüberschreitenden Fällen.

  • Spezialisierte rechtliche Beratung zu Ihren Rechten
  • Vertretung gegenüber Zentralbehörden und internationalen Stellen
  • Vertretung in nationalen und internationalen Gerichtsverfahren
  • Präventive Beratung zur Vermeidung von Kindesentführungen

Vorläufige Fallbeurteilung

Die folgenden Angaben helfen uns, Ihre Situation vorab zu verstehen und zu prüfen, ob das Haager Übereinkommen von 1980 in Ihrem Fall anwendbar ist.

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Kind

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Gewöhnlicher Aufenthalt
Aktuelle Situation
Verbringung oder Zurückhaltung
Sorgerecht und elterliche Sorge
Gerichtsverfahren
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Die über dieses Formular bereitgestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur vorläufigen Prüfung der Situation verwendet. Das Absenden dieses Formulars begründet kein Mandatsverhältnis, stellt keine Beauftragung von Rechtsdienstleistungen dar und impliziert keine Annahme einer rechtlichen Vertretung. Jede professionelle Tätigkeit setzt eine spezifische Analyse des Falles und die formelle Unterzeichnung einer entsprechenden Mandatsvereinbarung voraus.

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